I. Geltung
1. Die hier aufgeführten allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Susanne A. Elendt (nachfolgend Künstlerin genannt) erbrachten Leistungen, Angebote und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss.
2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Künstlerin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Nur wenn die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen und diese schriftlich niedergelegt haben, erlangen sie Gültigkeit und haben Vorrang vor den vorliegenden AGB.
3. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB für denselben Kunden auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Künstlerin.
II. Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Künstlerin erstellten Produkte unabhängig von ihrer technischen Form und dem Medium, mit welchem sie erstellt wurden oder vorliegen.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Künstlerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte stehen der Künstlerin nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu und sind nicht übertragbar. Vorschläge des Kunden oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
3. Die Künstlerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nichtkommerzielle Nutzung. Eine Veröffentlichung der Bilddateien in der hochwertig bearbeiteten Endversion ist im nichtkommerziellen und wettbewerbsfreien Bereich möglich, gern mit einem Hinweis auf die Künstlerin bzw. deren Verlinkung. Eine Teilnahme des Bildes an Wettbewerben durch den Kunden oder Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Künstlerin. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf ggf. der schriftlichen Genehmigung durch die Künstlerin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Künstlerin, eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe des doppelten vereinbarten Honorars zu verlangen.
4. Werden Dateien, Bilder, Entwürfe etc. in einem anderen Umfang (kommerziell bzw. gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
5. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden und bedingen einen individuell vereinbarten Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
6. Die Künstlerin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung veröffentlichen darf. Der Kunde räumt der Künstlerin das Recht ein, Bilder, auf denen ausschließlich Tiere abgebildet sind, uneingeschränkt als Präsentation der eigenen Arbeit sowie zur Einreichung bei Wettbewerben und kommerziell zu nutzen. Wünscht der Kunde keine solche Nutzung, wird ein Aufschlag in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Sind Menschen bzw. der Kunde auf dem Bild erkennbar abgebildet, erfolgt eine solche Verwendung durch die Künstlerin ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Abgebildeten bzw. des Kunden.
III. Bildnis- bzw. Persönlichkeitsrecht
1. Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erscheinen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen müssen vom Kunden darüber informiert werden, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Die Künstlerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
IV. Buchung, Stornierung und Terminverschiebung
1. Im Rahmen eines kostenlosen Vorgesprächs werden die Wünsche des Kunden sondiert und ihm individuell darauf abgestimmte Angebote und Kostenvoranschläge unterbreitet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Künstlerin zwei Wochen lang nach deren schriftlicher Übermittlung an die Angebotspreise gebunden.
2. Die Buchung von Angeboten, Lieferungen und Leistungen ist nach dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und deren schriftlicher Bestätigung durch den Kunden (eine eindeutige Bestätigung z. B. via Fax, E-Mail, Messenger, WhatsApp und SMS zählen dazu) verbindlich. Insofern kann der Vertrag auch ohne handschriftliche Unterschrift zustande kommen.
3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
5. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten oder möchte den Vertrag stornieren, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner baldmöglichst hiervon in Kenntnis zu setzen.
6. Kann der Kunde aus wichtigen, ihn selbst und/oder die zu Portraitierenden direkt betreffenden Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann dies nachweisen und hat die Künstlerin baldmöglichst darüber informiert, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 30,00 Euro Ausfallhonorar für jedes weitere Verschieben berechnet.
7. Kommt ein Termin aus Gründen nicht zustande, die nicht wetterbedingt oder von der Künstlerin zu vertreten sind, hat die Künstlerin das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Das Ausfallhonorar beträgt:
50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Absage bis zu einem Tag vor dem Termin;
75 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin;
100 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Nichtabsage und -einhaltung des Termins.
Maßgeblich ist dafür der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Künstlerin. Etwaige, bis zur Absage bereits entstandenen Nebenkosten der Bildproduktion (z. B. Genehmigungen, gesondert vereinbarte Reisekosten, Locationbuchungen) müssen in vollem Umfang vom Kunden getragen werden.
8. Die Künstlerin ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, für das Shooting unpassendes Wetter) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon baldmöglichst telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatz- oder Minderungsanspruch (z. B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
V. Honorar, Vergütung, Fälligkeit
1. Für die Erstellung der Bilder wird ein Honorar vornehmlich in Form eines Paketpreises oder einer vereinbarten Pauschale (für kommerzielle Zwecke möglicherweise als Stunden- bzw. Tagessatz) in Rechnung gestellt. Gegenüber Endverbrauchern weist die Künstlerin die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus, da sie nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In den Paket- bzw. Pauschalpreisen sind auch die Material- und Versandkosten für die vereinbarten Leistungen (z. B. Anzahl und Ausführung der Bilder) sowie die Fahrtkosten der ersten 50 Kilometer ab 99092 Erfurt enthalten. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und gelten nur für den vorliegenden Vertrag.
2. Für alle nicht ausdrücklich im Vertrag geregelten bzw. im Paket enthaltenen Leistungen können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen, die ggf. gesondert berechnet werden, beispielsweise Fahrtkosten ab dem 51. Kilometer (0,80 €/km) oder wenn nach Vertragsabschluss zusätzliche Bilder oder Bildprodukte bestellt werden oder durch Sonderwünsche des Kunden in Hinsicht auf Requisiten oder Shootingort (z. B. Gebühren für Genehmigungen, Mietpreise).
3. Muss für die Vertragserfüllung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Künstlerin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Kunden einzugehen.
4. Das vertraglich festgesetzte Honorar ist im Normalfall vollständig vor der Leistungserbringung, dem Shooting bzw. der Lieferung per Überweisung zu zahlen. In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass das Honorar spätestens am Tag der Leistungserbringung, des Shootings bzw. der Lieferung in bar beglichen wird. Hierbei ist zu beachten, dass das Shooting bzw. die Leistungserbringung nur erfolgt, wenn das Honorar zuvor vollständig bezahlt wurde. Andernfalls findet kein Shooting oder eine andere Form der Leistungserbringung statt und die Künstlerin kann dem Kunden eine angemessene Entschädigung und/oder bis zu 100 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung (z. B. im Falle von Bildnachbestellungen) bleiben die Bilder Eigentum der Künstlerin. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Künstlerin dazu berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Künstlerin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
VI. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von der Schaffensstufe oder der technischen Form. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Jegliches unbearbeitetes und (noch) nicht abschließend bearbeitete Bild (z. B. Bilder in einer Online-Galerie zur Auswahl der Bilder) darf in keiner Weise veröffentlicht werden. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (z. B. RAW) ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Künstlerin im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Kunde diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass die Künstlerin die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde die Künstlerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Kunde während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Bilder, die dem Kunden zur Auswahl bzw. Abnahme während des Termins und/oder danach in einer Galerie vorgelegt werden, durch die Künstlerin vorausgewählt. Daraus darf der Kunde seine Auswahl treffen, die Künstlerin behält sich jedoch vor, diese Auswahl in Rücksprache und mit dem Einverständnis des Kunden zu korrigieren (z. B. lassen sich gewisse Qualitätsschwankungen wie Bildrauschen oder Bewegungsunschärfe am Kameradisplay oftmals nicht eindeutig feststellen oder beim eingehenden Vergleich sehr ähnlicher Bildmotive erscheint ein anderes als das vom Kunden gewählte Bild ansprechender). Sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, werden dem Kunden mindestens so viele Bilder zur Auswahl bzw. Abnahme vorgelegt, wie dieser zuvor gebucht hat; eine darüber hinausgehende Anzahl von Bildern zur Auswahl wird nicht garantiert, erfahrungsgemäß handelt es sich jedoch meist um in etwa die doppelte Anzahl oder mehr.
5. Dem Kunden ist der Stil bzw. die Bildsprache der Künstlerin bekannt (https://www.elfmet.de/portfolio/), z. B. weisen die Bilder häufig eine geringe Schärfentiefe auf, auch werden z. B. Bildausschnitt, Farben, Helligkeiten, Kontraste und/oder einzelne Bildelemente häufig nachträglich geändert. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen, die Künstlerin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
6. Anderweitige Reklamationen und Beanstandungen müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang bei der Künstlerin eingegangen sein, anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Etwaige berechtigte Mängel werden stets von der Künstlerin selbst korrigiert, ohne dass dafür zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. Der Kunde hat kein Recht, durch Dritte (z. B. eine andere Agentur oder ein anderer Dienstleister) Ausbesserungen, Erweiterungen oder den gesamten Auftrag ausführen zu lassen und diese der Künstlerin in Rechnung zu stellen.
7. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung sowie bei Bilddateien für die Erstellung von Sicherungskopien in geeigneter Form verantwortlich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch die Künstlerin ist nicht Teil des Vertrags und erfolgt demnach ohne Gewähr auf freiwilliger Basis, in der Regel für eine Dauer von mindestens zwei Jahren ab der Erstellung der Bilder.
8. Die Künstlerin liefert ihre Arbeiten in der Regel bis spätestens vier bis sechs Wochen nach dem Shooting aus. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Künstlerin bestätigt worden sind. Die Künstlerin haftet für eine Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen seitens des Kunden entstehen, führen nicht zum Verzug der Künstlerin; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Durch ausstehende Abnahmeschritte des Kunden bedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder in die Vertragserfüllung involvierte Dritte (z. B. Dienstleister für Fotoprodukte) stellen keinen Reklamationsgrund dar.
9. Die Art und Weise der Übermittlung der Bilder kann die Künstlerin bestimmen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Künstlerin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
10. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen können sich z. B. aus technischen oder produktionsbedingten Gründen leichte Helligkeits-, Schärfe- und Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes bzw. seitens der Künstlerin und berechtigt nicht zu einer Reklamation.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Künstlerin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 200 Prozent des Gesamthonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
VIII. Haftung, vorzeitige Shooting- bzw. Vertragsbeendigungen
1. Jedes Shooting erfolgt auf eigene Gefahr. Die Künstlerin haftet für Schäden an Tieren, Menschen oder Objekten nur, wenn diese direkt durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Künstlerin herbeigeführt wurden. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Künstlerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Künstlerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Bildern, Negativen oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen oder die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
3. Die Künstlerin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Für die Datenspeicherung verwendet die Künstlerin Speichermedien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten in elektronischen Geräten des Kunden entstehen, leistet die Künstlerin keinen Ersatz.
5. Die Künstlerin haftet nicht, wenn ein Shooting aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter) abgebrochen werden muss. Insofern bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend zufriedenstellende Bildergebnisse entstanden, um den Vertrag dennoch zu erfüllen, werden dem Kunden mindestens zwei Optionen angeboten: Er kann unter Beibehaltung der ursprünglichen Vertragsbedingungen ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin in Anspruch nehmen oder aber den Vertrag komplett stornieren, in dem Fall muss der Kunde nur die Kosten erstatten, die der Künstlerin bis zu diesem Zeitpunkt zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen tatsächlich angefallen sind.
6. Die Künstlerin behält es sich ausdrücklich vor, ein Shooting abzubrechen, wenn ein Tier währenddessen körperlich oder seelisch misshandelt oder massiv unter Druck gesetzt wird, insbesondere wenn dies trotz entsprechender Hinweise seitens der Künstlerin fortgesetzt wird. Ein solches Verhalten berechtigt die Künstlerin zudem zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags. In diesem Fall muss der Kunde nur die Kosten erstatten, die der Künstlerin bis zu diesem Zeitpunkt zur Vertragserfüllung entstanden sind; ggf. kann die Künstlerin vom Kunden bereits geleistete Zahlungen damit verrechnen; darüber hinausgehende vom Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung an die Künstlerin geleistete Zahlungen erstattet diese dem Kunden zurück. Die Künstlerin haftet in diesem Fall nicht für Kosten, die dem Kunden ggf. im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Wahrnehmung des Termins entstanden sind. Ein weitergehender Schadenersatz- oder Minderungsanspruch des Kunden (z. B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
7. Für die Sicherheit der Tiere trägt allein deren Besitzer bzw. dessen Bevollmächtigter die Verantwortung; er kann seine Tiere am besten einschätzen und muss unter absoluter Priorität der Sicherheit abwägen, ob Vorschläge der Künstlerin (z. B. Ableinen, Einnehmen erhöhter Positionen) in der jeweiligen Situation umsetzbar sind. Die Künstlerin übernimmt keine Haftung für Schäden an Tieren, Menschen oder Objekten, die durch die Tiere (z. B. infolge einer unzureichenden Sicherung der Tiere) entstanden sind.
8. Der Besitzer der Tiere bzw. dessen Bevollmächtigter haftet für sämtliche von seinen Tieren verursachten Schäden an Leib, Eigentum und Material der Künstlerin und ihrer Erfüllungsgehilfen (bei Krankheit auch Verdienstausfall). Aus diesem Grund sollten alle Tiere, die an einem Shooting der Künstlerin teilnehmen, eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.
9. Das Verhalten von Tieren ist nicht immer berechenbar oder beeinflussbar. Daher wird keine Garantie dafür gegeben, dass bestimmte Aufnahmen oder Motive, wie vom Kunden erwünscht, geliefert werden können. Eine Preisminderung ist für diesen Fall leider ausgeschlossen.
IX. Gutscheine
1. Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden.
2. Die Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.
3. Die Geltungsdauer (begrenzt durch ein konkretes Datum oder unbegrenzt), der Geltungsbereich (z. B. nur für Shootings mit Tieren oder für alle Angebote und Produkte der Künstlerin) und der Wert eines Gutscheins sind auf diesem vermerkt; entsprechende Konditionen können natürlich zuvor erfragt und ggf. angepasst werden.
X. Datenschutz
1. Die Künstlerin bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von der Künstlerin in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Die Künstlerin ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte (z. B. Dienstleister für Fotoprodukte, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister) zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per E-Mail und/oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die Künstlerin darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Übersendung von Eigenwerbung, für interne Auswertungen bezüglich der Kundenzielgruppe und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu genügt eine kurze E-Mail an info@elfmet.de
XI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Während eines Termins ist das Fotografieren und Filmen durch den Kunden, Gäste des Kunden oder Mitbewerber nicht gestattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Diese AGB gelten ab dem 01.07.2017.